Viraler Hype und Panikmache: Das Thema Steuer-ID beim Kindergeld zeigt einmal mehr, dass im Internet-Zeitalter ein seriöser Quellen-Check unerlässlich ist. Eltern sollten sich nicht auf Whatsapp-Kettenbriefe oder dubiose Facebook-BitteKlickMichAn-Nachrichten verlassen (welche den Verfassern übrigens prima Werbegelder einbringen).

Also, was ändert sich konkret?

  • Ab Januar 2016 benötigt die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern (kurz: Steuer-IDs) aller Kinder und vom Kindergeldempfänger; sprich nur von dem einen Elternteil, welches das Kindergeld überwiesen bekommt.
    • Liegen diese Steuer-IDs nicht zeitgerecht vor, wird die Überweisung des Kindergeldes NICHT eingestellt.
    • Die fehlenden Steuer-IDs können im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Eine konkrete „Deadline“ wurde dafür bisher nicht vom Bundeszentralamt für Steuern genannt.
    • Tipp: Einfach zeitnah schriftlich alle benötigten IDs bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Die Steuer-ID des Erwachsenen findet sich bspw. auf dem Einkommenssteuerbescheid oder der Lohnbescheinigung. Die IDs der Kinder sind nach der Geburt per Post zugesendet worden.
    • Sind die IDs verloren gegangen, können Sie diese hier beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen: HIER KLICKEN.
  • Ab Januar 2016 erhöht sich das Kindergeld für das erste und das zweite Kind auf monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.

Wer sich noch weiterführend informieren will, dem empfehle ich einen Blick in die Quellennachweise.

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